Was versteht man im Schweizer Recht unter Real-estate law?

Das Real-estate law (Immobilienrecht) umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf Grundstücke, Gebäude, Eigentumsverhältnisse und deren Übertragung beziehen. Es setzt sich im Schweizer Recht aus Teilen des Zivilgesetzbuches (ZGB, z.B. Sachenrecht und Grundbuchrecht) sowie des Obligationenrechts (OR, z.B. Mietrecht und Werkvertragsrecht) zusammen. Auch öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Bau- und Zonenrecht gehören dazu.

Muss ein Immobilienkaufvertrag in der Schweiz öffentlich beurkundet werden?

Ja, absolut. Jeder Vertrag, der den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Schweiz zum Gegenstand hat, bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Ohne diese notarielle Beurkundung und den anschliessenden Eintrag im Grundbuch ist das Rechtsgeschäft rechtlich nicht wirksam.

Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Stockwerkeigentum?

Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen Eigentümer einer Sache nach Bruchteilen sind, ohne dass diese Bruchteile physisch aufgeteilt sind. Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Hierbei erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes (z.B. eine Wohnung) ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen, während das Grundstück und gemeinschaftliche Bauteile im Miteigentum verbleiben.

Wie kann ich mich vor verdeckten Mängeln beim Immobilienkauf schützen?

Beim Kauf von bestehenden Immobilien wird die Sachgewährleistung im Kaufvertrag oft vertraglich wegbedungen ("gekauft wie gesehen"). Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfiehlt sich eine gründliche technische Prüfung durch einen Experten vor dem Kauf. Zudem sollten im Vertrag gezielte Garantien für bestimmte Eigenschaften der Immobilie vereinbart werden.

Welche Fristen gelten bei Mietzinsanfechtungen?

Wenn Sie einen Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten wollen, müssen Sie dies innert 30 Tagen nach Schlüsselübergabe bzw. Mietbeginn bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Bei einer Mietzinserhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses beträgt die Frist ebenfalls 30 Tage ab Erhalt der Ankündigung.

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