FAQ zum Real-estate law
Häufig gestellte Fragen rund um das Immobilienrecht in der Schweiz verständlich beantwortet.
Das Real-estate law (Immobilienrecht) umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf Grundstücke, Gebäude, Eigentumsverhältnisse und deren Übertragung beziehen. Es setzt sich im Schweizer Recht aus Teilen des Zivilgesetzbuches (ZGB, z.B. Sachenrecht und Grundbuchrecht) sowie des Obligationenrechts (OR, z.B. Mietrecht und Werkvertragsrecht) zusammen. Auch öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Bau- und Zonenrecht gehören dazu.
Ja, absolut. Jeder Vertrag, der den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in der Schweiz zum Gegenstand hat, bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Ohne diese notarielle Beurkundung und den anschliessenden Eintrag im Grundbuch ist das Rechtsgeschäft rechtlich nicht wirksam.
Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen Eigentümer einer Sache nach Bruchteilen sind, ohne dass diese Bruchteile physisch aufgeteilt sind. Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Hierbei erwirbt der Eigentümer das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes (z.B. eine Wohnung) ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen, während das Grundstück und gemeinschaftliche Bauteile im Miteigentum verbleiben.
Beim Kauf von bestehenden Immobilien wird die Sachgewährleistung im Kaufvertrag oft vertraglich wegbedungen ("gekauft wie gesehen"). Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfiehlt sich eine gründliche technische Prüfung durch einen Experten vor dem Kauf. Zudem sollten im Vertrag gezielte Garantien für bestimmte Eigenschaften der Immobilie vereinbart werden.
Wenn Sie einen Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten wollen, müssen Sie dies innert 30 Tagen nach Schlüsselübergabe bzw. Mietbeginn bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Bei einer Mietzinserhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses beträgt die Frist ebenfalls 30 Tage ab Erhalt der Ankündigung.